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Berufsgrundbildungsjahr Technik

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) – Metalltechnik/Elektrotechnik
schulische oder dualisierte berufliche Grundbildung

1 Allgemeines

Das Berufsgrundbildungsjahr ist das 10. Pflichtschuljahr für alle Jugendlichen, die im Anschluss an die Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) weder eine betriebliche Ausbildung beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen. Es ist die erste Stufe der Berufsausbildung. Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für einen Beruf im technischen Bereich benötigt werden.

Das Berufsgrundbildungsjahr gibt es als rein schulisches BGJ (fachpraktische Ausbildung in der Schule) oder als dualisiertes BGJ (fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb).

Beim schulischen BGJ besuchen die Schüler/innen an 5 Tagen der Woche die Berufsschule. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der Schule.

Beim dualisierten BGJ besuchen die Schüler/innen an 2 Tagen die Schule und leisten an 3 Tagen pro Woche ein Praktikum in ausgewählten Betrieben ab mit dem Ziel, womöglich einen Ausbildungsplatz im technisch-gewerblichen Bereich zu finden.

Hinweise zum dualisierten BGJ:
- Das Angebot ist freiwillig und alternativ zum schulischen BGJ.
- Die Praktikantenplätze werden von Betrieben zur Verfügung gestellt.
- Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung sind gewährleistet.
- Betriebe können bei Praktikanten, die sich nicht bewähren, jederzeit die Rücküberweisung in das schulische BGJ veranlassen.
- Für die Praktikantentätigkeit besteht keine Vergütungspflicht.
- Während der Praktikantentätigkeit muss ein Berichtsheft geführt werden.
- Die fachpraktische Tätigkeit beurteilt der Praktikumsbetrieb mit einer Note
- Ansprechpartner für die Praktikantentätigkeit ist der Klassenlehrer des BGJ bzw. der zuständige Abteilungsleiter.

2 Bildungsziele

-
Vertiefung der Allgemeinbildung
- fachtheoretische Grundbildung in Metalltechnik bzw. Elektrotechnik
- berufsnahe Gestaltung der beruflichen Grundbildung durch Fachpraxisanteile in Betrieben bzw. berufsfeldbreite praktische Grundausbildung in der Schule

3 Abschlussberechtigungen

-
Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird (es dürfen nicht mehr als 40 Fehltage vorliegen).
- Das BGJ ist erfolgreich besucht, wenn mindestens die Note ausreichend in allen Fächern erreicht worden ist oder bei Minderleistungen in bestimmten Fällen ein Ausgleich vorliegt (Hauptschulabschluss).
- Besuch der Gewerbeschule, Sozialpflegeschule, Handelsschule bei entsprechendem Notendurchschnitt.
- Mögliche Anrechnung bei erfolgreichem Besuch auf eine anschließende Berufsausbildung.

4 Unterrichtsfächer und Stundentafel (Wochenstunden in Klammern)

Allgemeiner Lernbereich
Religionslehre (2), Deutsch (2), Sozialkunde (2), Sport (2)
Fachbezogener Lernbereich
Fachtheorie (8), Mathematik (2)
Fachpraxis
- 3 Tage Fachpraktikum im Betrieb (dualisiertes BGJ)
- Fachpraxis in der Schulwerkstätte (schulisches BGJ) 20

5 Aufnahmevoraussetzung

-
Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
- Hauptschulabschluss oder mindestens Versetzung in die Klassenstufe 9
- Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres
- Abschlusszeugnis einer Sonderschule (Aufnahme auf Probe)

6 Anmeldeunterlagen

Bei Erfüllung der genannten Aufnahmevoraussetzungen ist der Besuch des BGJ Metalltechnik/Elektrotechnik möglich. Der Anmeldung ist eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Spätestens bei Unterrichtsbeginn ist das letzte Jahres-, Abschluss- bzw. Abgangszeugnis vorzulegen.

Stand: März 07


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