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Produktionsschule

Produktionsschule (PS)
als dualisiertes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)


1.
Allgemeines

Die einjährige Ausbildung in der Produktionsschule hat das Ziel, die späteren Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Während dieses Schuljahres wird erkennbar, für welche Tätigkeiten sich die jungen Menschen im besonderen Maß eignen. Aufgrund der umfassenden gemeinschaftlichen Förderung durch Lehrer und Sozialpädagogen verbessern sich die Aussichten der Schüler/innen auf einen Ausbildungsplatz.


2. Eingangsvoraussetzungen

In die Produktionsschule werden Schüler/innen aufgenommen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Jahre Schulbesuch) keine berufliche Ausbildung oder keine weitere Schulausbildung nachweisen können und eine Versetzung in die Klassenstufe 9 nicht erreicht haben.


3. Unterrichtsorganisation

Bei der Produktionsschule handelt es sich um ein dualisiertes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Die Schüler/innen besuchen an zwei Tagen pro Woche die Schule und leisten an den drei weiteren Tagen ein Praktikum in ausgewählten Betrieben.


4. Unterrichtsfächer

Allgemeiner Lernbereich:
Deutsch, Religionslehre, Sozialkunde

Fachbezogener Lernbereich:
Mathematik, Physik, praxisintegrierte Fachtheorie


5. Fachpraxis/ Praktikum in den Betrieben

Bei der Praktikumssuche und während der Praktikantentätigkeit werden die Schüler/innen von einem Sozialpädagogen begleitet und betreut.

Der Schüler (bzw. die Erziehungsberechtigten) schließt mit dem Praktikumsbetrieb einen Praktikantenvertrag ab.

Das Praktikum erstreckt sich über das gesamte Schuljahr.

Die Schüler/innen unterliegen der Berufsschulpflicht und müssen somit auch ihrer Anwesenheitspflicht im Betrieb nachkommen.

Der Status als Schüler bleibt auch während der betrieblichen Tätigkeit erhalten, d. h., Unfall- und Haftpflichtversicherung sind gewährleistet.

Es besteht keine Vergütungspflicht. Eine Vergütung kann aber zur Leistungsmotivation erfolgen.

Aufgrund des jugendlichen Alters sollen die Schulferien praktikumsfrei bleiben. Dadurch entfällt eine weitere Urlaubsgewährung.

Die Schüler/innen müssen während des Praktikums ein Berichtsheft führen.

Der Praktikumsbetrieb erteilt pro Halbjahr eine Beurteilung (Zeugnis) über die fachpraktischen Leistungen.


6. Abschlussprüfung

Die Produktionsschule schließt am Ende des Schuljahres mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik und Sozialkunde. In welchen Fächern die Schüler/innen mündliche Prüfungen ablegen, wird individuell nach der Prüfungsordnung in der Zulassungskonferenz entschieden.

Durch den regelmäßigen Besuch der Produktionsschule wird die Berufsschulpflicht erfüllt, was mit dem Abschlusszeugnis der Produktionsschule bescheinigt wird.

Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung erhalten die Schüler/innen ein Zeugnis über den Hauptschulabschluss und damit auch die Berechtigung zum Besuch des Berufsgrundbildungsjahres oder der Berufsgrundschule.


Stand: Okt. 2010


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