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Berufsbild:
Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin ist ein Dienstleistungsberuf aus dem Berufsfeld Körperpflege. Er umfasst die Arbeitsbereiche Kundenberatung und Kundenbetreuung, Beurteilen, Reinigen und Pflegen des Haares und der Kopfhaut, Haarschneiden, Gestalten von Frisuren, Ausführen von Dauerwellen und farbverändernden Haarbehandlungen, pflegende und dekorative Kosmetik der Haut, Maniküre. Bei der Gestaltung von Frisuren sind ständig neue Modetendenzen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist, auch nach der Ausbildung, die ständige Anpassung an neue Modetendenzen und das Erlernen neuer Techniken erforderlich.
Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag als Friseur/in. Hauptschulabschluss oder Mittlerer Bildungsabschluss sind vorteilhaft. Gute Kenntnisse in Mathematik und Deutsch sind erwünscht. Kontaktfähigkeit, gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen sowie kreatives Denken und manuelles Geschick sind erforderlich.
Ausbildungsorganisation:
Theoretische Ausbildung in der Berufsschule an 2 Wochentagen, praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsdauer 3 Jahre, Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unterrichtsfächer:
Der Unterricht umfasst 12 Wochenstunden, mit den Unterrichtsfächern: Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde, Sport, Wirtschaftskunde, Haar- und Kopfhautpflege, Form- und farbverändernde Haarbehandlungen, Kosmetik, Gestalten, Kundenberatung und Betriebliche Arbeitsgestaltung. Mathematik und Praktische Fachkunde sind in verschiedene Fächer integriert.
Prüfungen:
Nach frühestens 18 Monaten findet eine Zwischenprüfung in Theorie und Praxis statt, die Aufschluss über den Leistungsstand geben soll. Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung. Eine mündliche Prüfung muss nur im Bedarfsfall abgelegt werden. Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer abgenommen.
Ihre Berechtigungen:
Erfüllung der Berufsschulpflicht Berufsschulabschluss: Auszubildende, die den Hauptschulabschluss noch nicht besitzen, erhalten diesen, sobald sie die Berufsschule erfolgreich abschließen (Abschlusszeugnis). Auszubildende, die den Mittleren Bildungsabschluss noch nicht besitzen, können diesen erwerben, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen; hierdurch besteht die Möglichkeit, weiterführende Schulen zu besuchen.
Ihre Berufsaussichten:
Angestellte/r in einem Friseursalon oder bei einer Kosmetikfirma Teîlzeitarbeit ist sehr gut möglich Weiterqualifizierung zum Meister Leitende Funktion oder eigener Salon Die abgeschlossene Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin ist Voraussetzung für den Beruf Maskenbildner/in.
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