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BFS für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

1 Allgemeines:

Am Berufsbildungszentrum St. Ingbert gibt es als Berufsausbildung im sozialpflegerischen Bereich die Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung. Grundlage hierfür ist die Pflegeversicherung. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach hauswirtschaftlicher Versorgung und ambulanter Betreuung im Bereich der Senioren-, Behinderten- bzw. Jugendbetreuung orientiert diese Ausbildung sich an den derzeitigen Bedürfnissen am Arbeitsmarkt und ist stark praxisbezogen. Die Schüler/innen werden in einem 2 ½ jährigen Ausbildungsgang (2 Jahre schulische Ausbildung und ½ Jahr Anerkennungspraktikum) zur Staatlich geprüften Fachkraft
für Haushaltsführung und ambulante Betreuung
ausgebildet.

Die Fachkraft erwirbt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Bereich. Die Unterrichtsfächer orientieren sich an den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Pflege und Soziale Betreuung.

2 Unterrichtsfächer und Stundentafel:

Allgemeiner Lernbereich:
Deutsch/Medienerziehung, Religion, Sozialkunde, Mathematik, Fremdsprache

Fachtheoretischer Lernbereich:
Berufs- und Rechtskunde, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde, Soziale Betreuung

Fachpraktischer Lernbereich:
Hauswirtschaft, Pflegerische Praxis, Bewegungserziehung, Praktikum in Betrieben

Wahlbereich:
Gestaltung und Beschäftigung

Gesamtsumme der Wochenstunden:
Unterstufe 36, Oberstufe 37

Das 1. Ausbildungsjahr erfolgt im Berufsbildungszentrum. Im 2. Ausbildungsjahr findet theoretischer Unterricht in Kombination mit einem Praktikum in entsprechenden Ein-richtungen statt.
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch/Medienerziehung, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde und Soziale Betreuung statt.
Die Berufsausbildung wird mit einem „qualifizierten Abschlussgespräch“, das nach dem sechsmonatigen Berufspraktikum stattfindet, beendet.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung befähigt zur qualifizierten Mitarbeit in Institutionen, wie z.B. Ambulante Pflegedienste, Mobile soziale Dienste, Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände (z.B. Senioren-, Behinderten-, Jugend- und Kinderbetreuung).

3 Aufnahmebedingungen:

Eingangsvoraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule ist der erfolgreiche Abschluss der Berufsgrundschule Hauswirtschaft-Sozialpflege.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. (Vorläufige Anmeldungen sind auch früher möglich.) Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
Einzureichen sind: Halbjahreszeugnis des Berufsgrundschuljahres (das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen), Lebenslauf, evtl. Nachweis über bereits abgeleistete Praktika in den Bereichen Hauswirtschaft/Pflege.
Je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten werden Zuschüsse zu Fahrtkosten und Lernmitteln gezahlt; u. U. wird auch BAföG gewährt.

Stand: November 04

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