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Fachoberschule Sozialwesen

Fachoberschule - Fachbereich Sozialwesen

1 Allgemeines
Die Fachoberschule - Fachbereich Sozialwesen - vermittelt in einer ein- bzw. zweijährigen Ausbildung eine gehobene Allgemeinbildung, vertiefte Kenntnisse im Bereich des Sozialwesens und Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge. Aufbauend auf dem Mittleren Bildungsabschluss führt die Fachoberschule zur Fachhochschulreife.

2 Eingangsvoraussetzungen
Für den Eintritt in die Klassenstufe 11 ist grundsätzlich der Nachweis des Mittleren Bildungsabschlusses sowie einer Praktikantenstelle erforderlich.

Schüler eines Gymnasiums aus Klasse 9, die in Jahrgangsstufe 10 versetzt sind, können ebenfalls in Klassenstufe 11 der Fachoberschule eintreten. Der Nachweis einer Praktikantenstelle ist erforderlich.

Eine Aufnahme in die Klassenstufe 12 ist möglich, wenn zusätzlich zum Mittleren Bildungsabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem hauswirtschaftlich-sozialpflegerischen Beruf oder ein zweijähriges Praktikum oder eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit im Fachbereich Soziales absolviert wurde.

Aufgabe der Klasse 11 ist es, den Schüler in die Berufspraxis der Fachrichtung Soziales durch Betriebspraktika einzuführen. Das berufsspezifische theoretische Grundwissen wird durch den begleitenden Schulbesuch vermittelt. In der Klasse 12 werden in rein schulischer Form vertiefte allgemeine und fachbezogene Kenntnisse vermittelt.

3 Unterrichtsorganisation
In der Klassenstufe 11 findet der Unterricht an 2 Tagen und das Praktikum an 3 Tagen statt.
In der Klassenstufe 12 findet der Unterricht an 5 Tagen statt.

4 Unterrichtsfächer
Allgemeiner Lernbereich:
Religion, Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Sozialkunde sowie in der Klasse 12 Physik, Chemie und Sport
Fachbezogener Lernbereich:
Pädagogik, Psychologie, Hygiene sowie in
Klasse 12 Soziologie, Wirtschaftlehre/Rechtskunde und Musische Erziehung
Wahlbereich:
zweite Fremdsprache (Englisch bzw. Französisch)

5 Abschlussprüfung
Die Fachoberschule schließt am Ende der Klassenstufe 12 mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Pädagogik und Psychologie.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung beinhaltet die Allgemeine Fachhochschulreife.

6 Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule berechtigt zum
- Studium an einer Fachhochschule,
- Studium an einer Berufsakademie,
- Besuch einer Höheren Berufsfachschule,
- Besuch der Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums,
- Eintritt in die gehobene nichttechnische Beamtenlaufbahn.

Für Interessenten an einer beruflichen Ausbildung ergeben sich in vielen Berufsbereichen sehr gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz.

Hinweise zum Fachpraktikum
(Infoblatt für Betriebe mit Praktikanten der Fachoberschule)
(Checkliste für Praktikant und Betrieb)

Gesamtdauer
Die Gesamtdauer des Fachpraktikums beträgt 46 Wochen (52 Wochen abzüglich
6 Wochen Urlaub).

Stellung des Schülers/der Schülerin
Der Fachoberschüler der Klassenstufe 11 ist sowohl Schüler als auch Praktikant. Als Praktikant muss mit dem jeweiligen Betrieb ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

Praktikantenvertrag
Vordrucke für Praktikantenverträge werden von der Schule zur Verfügung gestellt oder können hier heruntergeladen werden.

Praktikantenzeugnis
Nach Ablauf der fachpraktischen Ausbildung stellt der Betrieb ein Zeugnis aus, das den Praktikantenbetreuern vorgelegt wird. Vordrucke werden von der Schule zur Verfügung gestellt oder können hier heruntergeladen werden.

Berichtsheft
Während der fachpraktischen Ausbildung ist nach Anweisung des Betriebes ein Berichtsheft mit Tages-, Wochen- bzw. Monatsberichten zu führen. Diese werden von dem Betrieb kontrolliert und unterschrieben.

Arbeitszeit
Grundsätzlich findet die fachpraktische Ausbildung an drei Tagen in der Woche statt.
Während der Schulferien sowie an unterrichtsfreien Tagen ist der Praktikant im Betrieb.
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Arbeitszeiten.
Die zeitliche Gestaltung des Praktikums ist dem beigefügten Praktikumsplan zu entnehmen.

Fehltage
I. d. R. können Fachoberschüler bis zu zehn entschuldigte Fehltage im Praxisbetrieb haben, ohne dass die Anerkennung des Praktikums gefährdet ist. Fehltage, die über zehn hinausgehen, müssen im Betrieb nachgeholt werden.

Begründung eines neuen Praktikumsverhältnisses
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus einem bestehenden Praktikumsverhältnis erfordert die unverzügliche Begründung eines Anschlusspraktikums, um den Bildungsgang der Fachoberschule fortsetzen zu können.

Unfallschutz
Der Praktikant ist für die Zeit im Betrieb durch die entsprechende Berufsgenossenschaft versichert. Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist der Schüler durch die Unfallkasse Saarland versichert.

Erfolgreicher Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Praktikantentätigkeit (vgl. Praktikantenzeugnis) ist zusätzlich zur schulischen Versetzung Voraussetzung zum Eintritt in die Klassenstufe 12.
Eine Wiederholung der Klassenstufe 11 ist nur mit einer gleichzeitigen Wiederholung des Praktikums möglich.

Stand: März 07


Saarland Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft

Praktikumsplan für die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der
Klassenstufe 11 der Fachoberschule -Fachbereich Sozialwesen-
Die Gesamtdauer des Fachpraktikums beträgt 46 Wochen (52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaub). Es wird, je nach Unterrichtsorganisation, an drei Tagen während der Schulwochen, während der Ferien an allen Tagen der Arbeitswoche, jeweils ganztägig durchgeführt.

Kernpraktikum 36 Wochen*         Dauer in Wochen 
Kern-
bereich 1 
Pflegerischer
Bereich 
Grundlegende berufspraktische Arbeiten in der Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kliniken, Heimen, Sozialstationen u. ä. Einrichtungen           36  
Kern-
bereich 2 
Sozialpflegerischer
Bereich 
Grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege u. ä. einschließlich der Durchführung von Verwaltungsaufgaben           36  
Kern-
bereich 3 
Sozialpädagogischer
Bereich 
Grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Jungendhilfe und Jugendpflege (Kindertageseinrichtungen, Heime, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Jugendämter u. ä.)           36  
Kern-
bereich 4 
Hauswirtschaftlicher
Bereich 
Grundlegende berufspraktische Arbeiten in hauswirtschaftlich orientierten Großbetrieben wie z. B. Kliniken, Heimen, Großküchen u. ä Einrichtungen           36  


Ergänzungspraktikum
10 Wochen **
 
    Dauer in
Wochen
 
Ergänzungsbereich 1  Pflegerischer Bereich  siehe oben         10  
Ergänzungsbereich 2  Sozialpflegerischer Bereich  siehe oben         10  
Ergänzungsbereich 3  Sozialpädagogischer Bereich  siehe oben         10  
Ergänzungsbereich 4  Hauswirtschaftlicher Bereich  siehe oben         10  
Ergänzungsbereich 5  Vereinbarungspraktikum  andere Praktika in Rücksprache mit der Praktikantenbetreuung der Schule ***         10  
          


* Das Kernpraktikum umfasst 36 Wochen nach Wahl in einem der vier Kernbereiche.

** Das Ergänzungspraktikum umfasst 10 Wochen, und zwar grundsätzlich in einem anderen Bereich als dem des gewählten Kernbereichs.

*** Der Ergänzungsbereich 5 kann in Ausnahmefällen nochmals bis zu 10 Wochen auch innerhalb des bereits gewählten Kernbereichs abgeleistet werden.

Stand: März 07


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