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Berufsgrundbildungsjahr Wirtschaft

Berufgrundbildungsjahr

1 Allgemeines:

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt in einer einjährigen Ausbildung in der Klassenstufe 10 eine Vertiefung der Allgemeinbildung sowie Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Reihe von Berufen des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung Voraussetzung sind.

2 Eingangsvoraussetzungen:

Das Berufsgrundbildungsjahr ist das 10. Pflichtschuljahr für alle Jugendliche, die im Anschluss an die Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht weder eine betriebliche Ausbildung beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen. In das Berufsgrundbildungsjahr können aufgenommen werden:

· Schüler mit Hauptschulabschluss,
· Schüler aus Klasse 9 einer allgemein bildenden Schule ohne Hauptschulabschluss,
· Abgänger der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule mit Versetzung in Klasse 9,
· Abgänger und Absolventen der Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen mit erfüllter Vollzeitschulpflicht.

3 Unterrichtsorganisation:

Beim schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt der Unterricht an 5 Wochentagen.

4 Unterrichtsfächer:

Allgemeinen Lernbereich:
Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde, Sport

Berufsbezogener Lernbereich:
Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Wirtschaftsmathematik, Textverarbeitung, Datenverarbeitung, Arbeitstechnik und Präsentation

5 Abschluss:

Das Berufsgrundbildungsjahr ist erfolgreich besucht, wenn mindestens die Note ausreichend in allen Fächern erteilt worden ist oder in bestimmten Fällen ein Ausgleich vorhanden ist.

Das Berufsgrundbildungsjahr ist regelmäßig besucht, wenn nicht mehr als 40 Unterrichtstage versäumt wurden. Sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird, ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Bei erfolgreichem Besuch ist die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses, falls nicht vorhanden, möglich.

6 Berechtigungen:

· Beginn einer Berufsausbildung
· Besuch der Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule bei einem bestimmten Notendurchschnitt: Deutsch und Mathematik Notendurchschnitt 3,0; berufsbezogene fachtheoretische Fächer ebenfalls Notendurchschnitt 3,0. Bei Vorliegen dieses Notendurchschnitts erhält das Abschlusszeugnis den Vermerk „Der Schüler/die Schülerin ist berechtigt, in die Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule überzugehen“.

7 Besonderheiten des dualisierten Berufsgrundbildungsjahres:

Beim dualisierten Berufsgrundbildungsjahr besuchen die Schüler/innen an 2 Tagen die Schule und nehmen an 3 Tagen an einem Praktikum teil. Das Praktikum dauert das ganze Jahr.
Dafür entfallen die Fächer Textverarbeitung, Datenverarbeitung, Arbeits- und Präsentationstechnik.
Das Angebot ist freiwillig und alternativ zum schulischen Berufsgrundbildungsjahr.
Die Praktikantentätigkeit soll berufsnah im Rahmen des besuchten Berufsgrundbildungsjahres (kaufmännisch) gestaltet werden.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung sind über die Schule gewährleistet.
Für die Praktikantentätigkeit besteht keine Vergütungspflicht.
Betriebe könne bei Praktikanten/Praktikantinnen, die sich nicht bewähren, jederzeit die Rücküberweisung in das schulische Berufsgrundbildungsjahr veranlassen.
Während der Praktikantentätigkeit muss ein Berichtsheft geführt werden.
Der Praktikumsbetrieb beurteilt die fachpraktische Tätigkeit mit einer Gesamtnote.
Aufgrund des jugendlichen Alters sollen die Schulferien praktikumsfrei bleiben. Dadurch entfällt eine Urlaubsgewährung.
Für den erfolgreichen und regelmäßigen Besuch gelten die gleichen Bestimmungen wie beim schulischen Berufsgrundbildungsjahr.
Für den Übergang in eine Berufsfachschule gelten ebenfalls die Bestimmungen der schulischen Form.

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