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Technisches Gymnasium und Wirtschaftsgymnasium
1 Allgemeines
Das Berufliche Gymnasium ist ein reines Oberstufengymnasium. Es gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Klassenstufe11) und in eine zweijährige Hauptphase (Klassenstufen 12 und 13). Die Oberstufe schließt nach einer landeseinheitlichen Abiturprüfung in Klassenstufe 13 mit der Allgemeinen Hochschulreife ab.
Absolventen des mittleren Bildungsabschlusses und Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums aus Klasse 9 können also in 3 Jahren gymnasialer Oberstufe die Allgemeine Hochschulreife erlangen.
Das Berufliche Gymnasium vermittelt die Voraussetzung für ein Studium in jeder beliebigen Fachrichtung, also auch in Medizin, Jura, Mathematik, vor allem aber in einer technischen Fachrichtung, wie Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen oder in einer wirtschaftlichen Fachrichtung, wie Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre.
Das Berufliche Gymnasium in St. Ingbert bietet zwei Fachrichtungen zur Auswahl: Wirtschaft und Technik.
2 Unterrichtsfächer
In der Einführungsphase – Klasse 11 – verteilt sich der Unterricht auf schriftliche und nichtschriftliche Fächer.
Die schriftlichen Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch werden in beiden Fachrichtungen unterrichtet.
In der Fachrichtung Wirtschaft treten Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen) und Volkswirtschaftslehre hinzu.
In der Fachrichtung Technik kommen Technologie Metalltechnik/Maschinenbau und Technologie Elektrotechnik dazu.
Die nichtschriftlichen Fächer sind in beiden Fachrichtungen wieder gleich:
Religion, Geschichte/Politik, Wirtschaftsinformatik, Chemie, Physik, Sport, Musik oder Bildende Kunst.
Das Berufliche Gymnasium verbindet den Unterricht in den traditionellen Gymnasialfächern mit dem Unterricht in technischen Wissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften. Es bereitet sowohl auf ein Studium als auch auf berufliche Ausbildungsgänge vor.
Zugangsvoraussetzung für das Berufliche Gymnasium ist der mittlere Bildungsabschluss oder die Versetzung in Klasse 10 des achtjährigen Gymnasiums (siehe unten, Aufnahmebedingungen).
Vor allem für Schülerinnen und Schüler, die bisher nur in einer Fremdsprache unterrichtet worden sind, bietet sich hier eine neue Chance, zur Allgemeinen Hochschulreife zu gelangen.
Fremdsprachenregelung
Jede Schülerin, jeder Schüler, nimmt in Klassenstufe 11 am Unterricht in zwei Fremdsprachen (Französisch und Englisch) teil. Maßgeblich für die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht in der Hauptphase (12 und 13) ist der nachgewiesene Fremdsprachenunterricht beim mittleren Bildungsabschluss. Wenn eine Fremdsprache (Französisch oder Englisch) im erforderlichen Umfang belegt worden ist, kann sie am Ende von Klasse 11 abgeschlossen werden. Die andere ist dann in der Hauptphase als Pflichtgrundfach weiterzuführen.
2.1 Stundentafel Klasse 11
Fachrichtung Wirtschaft
Schriftliche Fächer (Pflichtbereich): Deutsch (3), Mathematik (4), Französisch (4), Englisch (4), Betriebswirtschaftslehre einschl. Rechnungswesen (3), Volkswirtschaftslehre (3).
Nichtschriftliche Fächer (Pflichtbereich): Kunst oder Musik (2), Religion (2), Geschichte/Politik (2),Wirtschaftsinformatik (2), Chemie (2), Physik (2), Sport (2).
Fachrichtung Technik
Schriftliche Fächer (Pflichtbereich): Deutsch (3), Mathematik (4), Französisch (4), Englisch (4), Technologie Metalltechnik (3), Technologie Elektrotechnik (3)
Nichtschriftliche Fächer (Pflichtbereich): Kunst oder Musik (2), Religion (2), Geschichte/Politik (2), Wirtschaftsinformatik (2), Chemie (2), Physik (2), Sport (2) Der Unterricht umfasst im Pflichtbereich 35 Wochenstunden.
2.2 Kombinations- und Stundentafel der Jahrgangsstufen 12 und 13
Die Kombinations- und Stundentafel der Jahrgangsstufen 12 und 13 können Sie als PDF-Dokument abrufen. Dazu hier klicken.
Das Berufliche Gymnasium in St. Ingbert bietet als Besonderheit:
Im Bereich Technik: Jede Schülerin, jeder Schüler, hat als E-Kurs (Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau) Technologie, wobei die Wahl zwischen Metalltechnik/Maschinenbau und Elektrotechnik besteht. Der zweite E-Kurs wird aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprache ausgewählt.
Im Bereich Wirtschaft: Jede Schülerin, jeder Schüler hat als E-Kurs (Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau) Betriebswirtschaftslehre. Der zweite E-Kurs wird aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprache ausgewählt.
Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Kurssystem) endet in der Regel nach der 10. Stunde (15:55 Uhr).
3 Anmeldung
Die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium erfolgt grundsätzlich nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:
Für Schüler des achtjährigen Gymnasiums aus Klasse 9 mit Versetzung in Klasse 10 - Geburtsurkunde - Lebenslauf (tabellarisch) - Jahreszeugnis der Klasse 8 - Halbjahreszeugnis der Klasse 9
Für alle anderen Schüler - Geburtsurkunde - Lebenslauf (tabellarisch) - Jahreszeugnis der Klasse 9 - Halbjahreszeugnis der Klasse 10
Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
4 Aufnahmebedingungen
gemäß der Verordnung- Schulordnung – über den Übergang von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in die gymnasiale Oberstufe vom 28. Juli 2006 (Amtsblatt Seite 1439)
In die Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft und Technik können eintreten:
4.1 ohne zusätzliche Voraussetzungen
4.1.1 Schüler eines Gymnasiums aus Klasse 9, wenn sie in die Jahrgangsstufe 10 versetzt sind
4.1.2 Absolventen der Fachoberschule
4.1.3 Absolventen der Jahrgangsstufe 10 der Gesamtschule , die die Vorschriften für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe erfüllen
4.1.4 Absolventen der Jahrgangsstufe 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache, deren Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 den Vermerk zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe enthält.
4.2 mit bestimmten Voraussetzungen
Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss, die durchgehend in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden , sofern
- der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache 2,75 oder besser beträgt und keines dieser Fächer mit der Note mangelhaft bewertet wurde, - in den übrigen Fächern der Notendurchschnitt 3.0 oder besser beträgt und höchstens in einem Fach die Note mangelhaft erteilt wurde.
4.2.2 Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsab- schluss, die nur in einer Fremdsprache unterrichtet wurden, sofern
- der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch , Mathematik und Fremdsprache 2,6 oder besser beträgt und keines dieser Fächer mit der Note mangelhaft bewertet wurde, - in den übrigen Fächern der Notendurchschnitt 3,0 oder besser beträgt und höchstens in einem Fach die Note mangelhaft erteilt wurde.
4.3 Absolventen der zweijährigen Berufsfachschulen mit einem mittleren Bildungsabschluss, wenn sie ab Klassenstufe 5 bis zum Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule durchgehend in einer Fremdsprache unterrichtet worden sind und folgende Bedingungen im Abschlusszeugnis erfüllen:
4.3.1 Handelsschule
- Der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaftslehre und erste Fremdsprache muss 2,5 oder besser betragen. - In keinem dieser Fächer darf die Note schlechter als befriedigend sein. Ist eines dieser Fächer mit ausreichend bewertet, so muss der Notendurchschnitt 2,0 oder besser betragen. - Die übrigen Fächer müssen einen Durchschnitt von 2,75 oder besser aufweisen, wobei in nur einem Fach die Note mangelhaft stehen darf.
4.3.2 Gewerbeschule
- Der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Technologie/Technische Mathematik und Englisch muss 2,5 oder besser betragen. - In keinem dieser Fächer darf die Note schlechter als befriedigend sein. Ist eines dieser Fächer mit ausreichend bewertet, so muss der Notendurchschnitt 2,0 oder besser betragen. - Die übrigen Fächer müssen einen Durchschnitt von 2,75 aufweisen, wobei in nur einem Fach die Note mangelhaft stehen darf.
4.3.3 Sozialpflegeschule
- Der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache muss 2,3 oder besser betragen. - In keinem dieser Fächer darf die Note schlechter als befriedigend sein. Ist eines dieser Fächer mit ausreichend bewertet, so muss der Notendurchschnitt 2,0 oder besser betragen. - Die übrigen Fächer müssen einen Durchschnitt von 2,75 aufweisen, wobei in nur einem Fach die Note mangelhaft stehen darf.
Alle genannten Aufnahmebedingungen sind näher geregelt durch die „Verordnung – Schulordnung – über den Übergang von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in die gymnasiale Oberstufe“, vom 3. Februar 2004 (Amtsbl.S. 536)- geändert durch Verordnung vom 13. April 2006 (Amtsbl. S. 605 [614] und vom 28.Juli 2006 (Amtsbl. S. 1439 [1440]).
Stand 7. Dezember 2007
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