1 Allgemeines
Die Sozialpflegeschule vermittelt als Berufsfachschule eine gehobene Allgemeinbildung, eine berufliche Grundbildung sowie vertiefte fachspezifische Kenntnisse. Sie führt zu einem Mittleren Bildungsabschluss.
2 Eingangsvoraussetzungen
2.1 Abgänger/innen der Gesamtschule
Hauptschulabschluss mit dem Vermerk „Der Schüler/Die Schülerin ist berechtigt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule überzugehen.“
2.2 Abgänger/innen der Erweiterten Realschule
Hauptschulabschluss mit dem Vermerk „Der Schüler/Die Schülerin ist berechtigt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule überzugehen.“
2.3 Abgänger/innen des Berufsgrundbildungsjahres
mit Hauptschulabschluss müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 3,0 nachweisen und in den berufsfeldbezogenen Fächern (außer Mathematik) einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht haben. Erfüllt ein Schüler/eine Schülerin die genannten Voraussetzungen, enthält das Abschlusszeugnis folgenden Vermerk: „Der Schüler/Die Schülerin ist berechtigt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule überzugehen.“
2.4 Abgänger/innen der Realschule oder des Gymnasiums
mit einem dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik und Chemie einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht haben, dabei darf in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht die Note 6 und nur in einem dieser Fächer die Note 5 auftreten.
3 Unterrichtsorganisation
Die Sozialpflegeschule ist eine Vollzeitschule. Der Unterricht findet in der Klassenstufe 10 und 11 an 5 Tagen statt.
4 Unterrichtsfächer
Allgemeiner Lernbereich: Religion, Deutsch, Mathematik, Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Sozialkunde, Sport
Fachbezogener Lernbereich: Physik, Chemie, Biologie, Erziehungs- und Verhaltenslehre, Ernährungslehre
Berufspraktische Grundbildung: Pflegerische Fachkunde, Haushaltsführung, Nahrungszubereitung
Wahlbereich: Englisch oder Französisch
5 Abschlussprüfung
Die Sozialpflegeschule schließt am Ende der Klassenstufe 11 mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Biologie.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung beinhaltet den Mittleren Bildungsabschluss.
6 Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss der Sozialpflegeschule berechtigt zum
- Eintritt in die Klasse 11 der Fachoberschule - Eintritt in die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums bei entsprechendem Notendurchschnitt - Eintritt in die mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn
Für Interessenten an einer beruflichen Ausbildung ergeben sich in vielen Berufsbereichen gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz.
Stand: Juli 2007
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