Berufsgrundschule / Hauswirtschaft - Sozialpflege (BGS/H-S) schulische Form oder dualisierte Berufsgrundschule
1 Allgemeines
Die Berufsgrundschule ist das 10. Pflichtschuljahr für alle Jugendlichen, die im Anschluss an die Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) weder eine betriebliche Ausbildung beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen. Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für einen Beruf im hauswirtschaftlichen-sozialpflegerischen Bereich benötigt werden.
Die Berufsgrundschule gibt es als rein schulische BGS/H-S (fachpraktische Ausbildung in der Schule) oder als dualisierte BGS/H-S (fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb).
Bei der schulischen Form der Berufsgrundschule besuchen die Schüler/innen an 5 Tagen der Woche die Berufsschule. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der Schule.
Bei der dualisierten Form der Berufsgrundschule besuchen die Schüler/innen an 3 Tagen die Schule und nehmen an 2 Tagen pro Woche an einem Praktikum in ausgewählten Betrieben teil. Die dualisierte BGS/H-S dient den Schüler/innen zur Berufsorientierung. In dem Praktikum kann überprüft werden, ob sie über die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung in einem Betrieb verfügen und ob sie die praktischen Fähigkeiten für ihren Wunschberuf mitbringen.
Ziel der Berufsgrundschule / Hauswirtschaft – Sozialpflege ist die Erlangung einer allgemeinen Ausbildungsreife. Ausreichende Lernmotivation, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Teamfähigkeit sowie Arbeitsorganisation sollen entwickelt werden; Aufgabenstellungen sollen selbstständig erkannt und in einem angemessenen Arbeitstempo erledigt werden.
Idealerweise führt das Praktikumsverhältnis zu einem Ausbildungsvertrag.
Hinweise zur dualisierten Form der Berufsgrundschule:
- Das Angebot ist freiwillig und alternativ zur schulischen BGS/H-S. - Die Praktikantenplätze werden von Betrieben in Absprache mit der Schule zur Verfügung gestellt. - Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung sind gewährleistet. - Es besteht eine sozialpädagogische Begleitung während des ganzen Schuljahres (individuelle Förderung, Beratungsangebot für die Schüler/innen der dualisierten BGS/H-S und deren Eltern). - Betriebe können bei Praktikanten, die sich nicht bewähren, jederzeit die Rücküberweisung in die schulische BGS/H-S veranlassen. - Für die Praktikantentätigkeit besteht keine Vergütungspflicht. - Während der Praktikantentätigkeit muss ein Berichtsheft geführt werden. - Der Praktikumsbetrieb beurteilt die fachpraktische Tätigkeit mit einer Gesamtnote. - Aufgrund des jugendlichen Alters sollen die Schulferien praktikumsfrei bleiben. Dadurch entfällt eine Urlaubsgewährung. - Ansprechpartner für die Praktikantentätigkeit sind die Sozialarbeiterin und die Klassenlehrer der BGS/H-S bzw. die zuständige Abteilungsleiterin.
2 Bildungsziele
- Vertiefung der Allgemeinbildung - Fachtheoretische Grundbildung im hauswirtschaftlichen-sozialpflegerischen Bereich - Berufsnahe Gestaltung der beruflichen Grundbildung durch Fachpraxisanteile in Betrieben bzw. berufsfeldbreite praktische Grundausbildung in der Schule - Integration auf dem ersten Ausbildungsmarkt
3 Abschlussberechtigungen
Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird (es dürfen nicht mehr als 40 Fehltage vorliegen). Nach erfolgreichem Besuch der BGS/H-S wird Schülern ohne Hauptschulabschluss der Hauptschulabschluss zuerkannt. Besuch der Gewerbeschule, Sozialpflegeschule, Handelsschule bei entsprechendem Notendurchschnitt. Der erfolgreiche Abschluss der BGS/H-S ist Voraussetzung zum Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung bzw. der Kinderpflegerinnenschule.
4 Unterrichtsfächer und Stundentafel Die Wochenstundensind in Klammern angegeben
4.1 Allgemeiner Lernbereich Religionslehre (2), Deutsch (2), Sozialkunde (2), Sport (2)
4.2 Fachbezogener Lernbereich Hauswirtschaft Mathematik (1), Verpflegung und Service (Theorie und Praxis) (6), Betriebsorganisation (Theorie und Praxis) (6), Textilarbeit (3)
Sozialpflege Pflegerische Fachkunde (Theorie und Praxis) (5), Erziehungs- und Verhaltenslehre (3)
4.3 Wahlpflichtfach z. B. Musik, Werken (2)
4.4 Fachpraktische Ausbildung 2 Tage Fachpraktikum im Betrieb (dualisierte BGS/H-S) bzw. Fachpraxis in Schulfunktionsräumen (schulische BGS/H-S) (12 Wochenstunden)
5 Aufnahmevoraussetzung
- Hauptschulabschluss oder mindestens Versetzung in die Klassenstufe 9 - Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres/Produktionsschule - Abschlusszeugnis einer Sonderschule
6 Anmeldeunterlagen
Bei Erfüllung der genannten Aufnahmevoraussetzungen ist der Besuch der BGS Hauswirtschaft/Sozialpflege möglich. Der Anmeldung ist eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Spätestens bei Unterrichtsbeginn ist das letzte Jahres-, Abschluss- bzw. Abgangszeugnis vorzulegen.
Stand: 22. März 2007
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