Berufsschule für Kaufleute im Einzelhandel

Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel

Berufsbild:

Kaufleute im Einzelhandel verkaufen die unterschiedlichsten Konsumgüter – angefangen von Autos über Kleidung und Nahrungsmittel bis hin zu Unterhaltungselektronik und Wohnbedarf.

Außer in Selbstbedienungsgeschäften, wo die Warenpräsentation einen größeren Raum einnimmt, ist die Kundenberatung und das Verkaufsgespräch noch immer eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Um Kunden kompetent beraten zu können, brauchen sie gute Waren- und Marktkenntnisse. Sie kennen die aktuellen Neuheiten und können über die Produktmerkmale - wie technische Details - oder über die Umweltverträglichkeit der Artikel Auskunft geben.

Neben diesen Tätigkeiten im Verkaufsraum, zu denen auch das Auffüllen und Auszeichnen der Waren gehören, zählen Sicherstellung des Warenangebotes, Marktbeobachtung und Einkaufsplanung, die Bearbeitung der Wareneingänge und die fachgerechte Lagerung der gelieferten Waren sowie die Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen zu ihren Aufgaben.

Eingangsvoraussetzungen:

Ausbildungsvertrag
Keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung
Gute Kenntnisse in Deutsch und Rechnen vorteilhaft
Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen
Sicheres Auftreten und gute Umgangsformen

Ausbildungsorganisation:

Ausbildungsdauer in der Regel 3 Jahre Möglichkeit zur Verkürzung auf 2 Jahre bei entsprechendem Schulabschluss

Unterrichtsfächer:

Allgemeinbildende Fächer:
Deutsch, Religion/Ethik, Sozialkunde, Sport

Berufsbezogene Fächer:
Einzelhandelsbetriebslehre, Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Warenverkaufskunde , Marketing und Werbung, Datenverarbeitung

Prüfungen:

Die Prüfungsregelung der IHK legt folgenden Prüfungsablauf fest:
Zwischenprüfung nach der 1. Hälfte der Ausbildungszeit Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung


Ihre Berufsaussichten:

Möglichkeiten zur Weiterbildung bestehen als
Erstverkäufer/in
Substitut/in
Abteilungsleiter/in
Führungsassistent/in (Personal- und Verwaltungsleiter/in)
Handelsassistent/in
Handelsfachwirt/in


Ihre Berechtigungen:

Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen Eintritt in die Klasse 12 der Fachoberschule unter bestimmten Voraussetzungen

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